Website-Version 2.4 · 09.09.2026
Passendere Themenbilder auf allen Bereichen.
- Für praktisch jede Inhaltsseite wurde ein eigenes, thematisch passenderes Bannerbild hinterlegt.
- Die Themenbilder wurden bewusst deutlich flacher gestaltet, damit Inhalte schneller sichtbar bleiben.
- Bestehende Flyer, Downloads und das Sehhilfen-Bedienfeld bleiben erhalten und wurden in das Gesamtpaket übernommen.
Website-Version 2.3 · 09.09.2026
Flyer, visuelle Einstiege und eigene Sehhilfen.
- Eigener Achromatopsie-Flyer als A4-Wickelfalz und als bildschirmfreundliche PDF-Version ergänzt.
- Wichtige Themenseiten erhalten einen visuellen Banner aus eigenen KI-Szenen oder redaktionellen Illustrationen.
- Das bisherige Darstellungsmenü wurde zu einem eigenen Sehhilfen-Bedienfeld ausgebaut: Schriftgröße, Kontrast, Blendungsreduktion, Bildabdunklung/-ausblendung, Zeilenabstand, Linkmarkierung, Bewegungsreduktion und browserbasiertes Vorlesen.
- Keine externen Accessibility-Overlays oder Trackingdienste eingebunden.
Version 2.2 · 08.09.2026
Deutschlandweite Ausrichtung: Neuer Bundesland-Wegweiser mit bundesweiten Ausgangspunkten für Schwerbehindertenausweis, EUTB, Schulrecht, Landesvereine und landesspezifische Leistungen. Hessen und Darmstadt bleiben nur dort sichtbar, wo sie zum Betreiber oder zu einer ausdrücklich regionalen Information gehören.
Beratung und Schule: Beratungsstellen sowie Kinder-/Schulseiten trennen bundesweite Grundsätze von Länderzuständigkeiten. BSBH ist im Bundesland-Wegweiser als hessischer Landesverband eingeordnet statt als allgemeiner Standardweg.
Alltag und Hilfsmittel: Zusätzliche fotorealistische beziehungsweise markenneutrale KI-Beispielbilder machen typische Situationen und Hilfsmittel anschaulicher.
Sprache: Eine sichtbare DE/EN-Umschaltung und eine noch nicht indexierte englische Einstiegsseite bereiten eine spätere vollständige englische Ausgabe vor. Die englische Version wird nicht als bloße 1:1-Übersetzung des deutschen Rechts- und Schulbereichs angelegt.
Version 2.1 · 08.09.2026
Korrektur der Ansicht „Sehr hell“: Alle 28 festen Bildvarianten wurden aus den vorhandenen Detailansichten neu berechnet. Der nachträglich hinzugefügte Lichtball entfällt vollständig. Die Aufhellung und Kontrastminderung werden an jeder Bildposition gleich angewendet.
Lokales Fotolabor: Auch eigene Fotos werden ohne radiale Lichtverläufe oder punktuelle Aufhellungen bearbeitet. Die Bildverarbeitung bleibt lokal im Browser.
Erhalten: Ausgangsbilder, vorhandene Detailansichten, Inhalte und Funktionen aus Version 2.0. Neue Dateipfade verhindern die Wiederverwendung alter Bild- und Skriptdateien aus dem Browsercache. Die Bearbeitung bleibt eine didaktische Illustration, nicht eine Visusmessung.
Version 2.0 · 08.09.2026
Website- und Redaktionsupdate: spezialisierte Selbsthilfe prominent eingebunden; Organisationsseiten aus Besuchersicht neu geschrieben; keine unbestätigten Partnerschaften und kein neues Parallelforum.
Neue Inhalte: erster Wegweiser nach Diagnose, 18 Alltagssituationen, Apps und digitale Werkzeuge, Erfahrungen als Quellenwegweiser, Medien und Literatur, Meldungen sowie fünf eigene Infoblätter mit HTML-Textansicht.
Transparenz: keine behauptete Visus-0,1-Kalibrierung mehr bei Bildbearbeitungen. Abstände in KI-Szenen sind keine vermessene Distanzreihe. Quellen- und Versionshinweise wurden getrennt.
Technik: Navigation und Seitensuche erweitert, Bild- und Gestaltungsdateien eindeutig versioniert, Tastaturbedienung verbessert. Die vorhandenen 28 Ausgangsszenen und die lokale Fotoverarbeitung bleiben erhalten.
Übernommener Inhalt aus Version 1.10
Medizinische und sozialrechtliche Fachseiten, Publikationen, Studienübersicht, Schul-Checkliste sowie ausgefülltes Impressum und Datenschutz sind weiterhin vorhanden. Die älteren Fachtexte tragen ihren bisherigen dokumentierten Redaktionsstand; sie wurden bei diesem Update nicht pauschal neu medizinisch oder juristisch geprüft.
Woran du eine fachliche Prüfung erkennst
Eine unabhängige Prüfung wird nur konkret und seitenbezogen genannt. Derzeit besteht keine dokumentierte externe Gesamtfreigabe. Der Aufbauhinweis hebt weder Sorgfaltspflichten auf noch macht er die Website „abmahnsicher“.
