Die wichtigste Trennung
Bundesweit
SGB IX und die Versorgungsmedizin-Verordnung bilden zentrale Grundlagen für GdB, Schwerbehinderteneigenschaft und die sozialmedizinische Bewertung. Auch Widerspruch und sozialgerichtliches Verfahren folgen bundesrechtlichen Grundstrukturen.
Bundesland oder Wohnort
Die zuständige Verwaltungsstelle, konkrete Formulare, Schulrecht, Umsetzung von Nachteilsausgleichen sowie Landesblindengeld und vergleichbare Landesleistungen können sich unterscheiden.
Dein Bundesland auswählen
Die Landesvereine des DBSV kennen länderspezifische Regelungen und regionale Beratungsstrukturen. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gibt es mehrere zuständige Mitgliedsorganisationen.
Baden-Württemberg
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
- Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. (extern)
- Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (extern)
- Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. (extern)
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Bayern
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Berlin
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Brandenburg
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Bremen
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Hamburg
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Hessen
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Mecklenburg-Vorpommern
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Niedersachsen
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Nordrhein-Westfalen
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
- Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V. (extern)
- Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (extern)
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Rheinland-Pfalz
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Saarland
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Sachsen
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Sachsen-Anhalt
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Schleswig-Holstein
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
Thüringen
Regionale Sehbehindertenberatung: Die folgenden Organisationen werden vom DBSV für dieses Bundesland geführt.
Für die konkrete zuständige Behörde, Schulregelung oder Leistung bitte zusätzlich den offiziellen Verwaltungs- beziehungsweise Schulrechtsweg unten nutzen.
DBSV-Landesverein alternativ per Postleitzahl suchen (extern)
Vier verlässliche Ausgangspunkte
Schwerbehindertenausweis und zuständige Stelle
Das Bundesportal fragt den Ort ab und führt zur zuständigen Verwaltungsleistung.
Bundesportal öffnen (extern)EUTB in ganz Deutschland
Die Beratungssuche lässt sich nach Bundesland, Adresse und Beratungsform filtern.
EUTB-Angebote suchen (extern)Schule und Nachteilsausgleich
Schule ist Ländersache. Die KMK führt eine Übersicht der Schulgesetze aller Länder; konkrete Nachteilsausgleiche müssen im jeweiligen Landes- und Schulkontext geprüft werden.
Schulgesetze der Länder bei der KMK (extern)Blindengeld und Landesleistungen
Landesblindengeld ist nicht bundesweit einheitlich. Die DBSV-Übersicht zeigt die Länderregelungen. Für Achromatopsie ist das nur relevant, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
DBSV-Übersicht Blindengeld (extern)