Recht und Teilhabe: Regeln verständlich machen.
Für Achromatopsie gibt es keinen pauschalen GdB. Entscheidend sind objektiv festgestellte Sehfunktionen und die Voraussetzungen einzelner Merkzeichen.
Sozialrecht hängt vom individuellen Befund, vollständigen Antrag, geltenden Recht und konkreten Verfahren ab. Diese Seiten helfen beim Verständnis und bei der Plausibilitätsprüfung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.
GdB und Merkzeichen
DOG-Tabelle, Sehschärfe sowie G, B, H und Bl verständlich erklärt.
Antrag und Bescheid
Welche Befunde hilfreich sind und wie sich die Begründung nachvollziehen lässt.
Widerspruch und Klage
Fristen, Akteneinsicht, Begründung und persönliche Erfahrung unserer Familie.
Beratung
EUTB, Selbsthilfe, Sehbehindertenverbände, Sozialverbände und spezialisierte Rechtsberatung.
Diagnose allein bestimmt den GdB nicht
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze bewerten die Beeinträchtigung der Teilhabe. Beim Sehorgan ist die bestkorrigierte Sehschärfe ein zentraler Ausgangspunkt. Weitere Sehfunktionen können berücksichtigt werden, wenn sie mit anerkannten gutachterlichen Verfahren dokumentiert sind.
Warum genaue Werte wichtig sind
Schon die Abgrenzung zwischen einem sehbedingten GdB von 60, 70 oder 80 kann für Merkzeichen bedeutsam sein. Deshalb sollten Befundberichte ein- und beidäugige bestkorrigierte Sehschärfe, Untersuchungsmethode und relevante weitere Sehfunktionsstörungen nachvollziehbar dokumentieren.