Sozialrechtliche Orientierung Quellenbasiert; keine individuelle Rechtsberatung und noch keine externe juristische Prüfung
Zuletzt geprüft 20.08.2026
Wichtiger HinweisSozialrecht hängt vom individuellen Befund, vollständigen Antrag, geltenden Recht und konkreten Verfahren ab. Diese Seiten helfen beim Verständnis und bei der Plausibilitätsprüfung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.
Diagnose allein bestimmt den GdB nicht
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze bewerten die Beeinträchtigung der Teilhabe. Beim Sehorgan ist die bestkorrigierte Sehschärfe ein zentraler Ausgangspunkt. Weitere Sehfunktionen können berücksichtigt werden, wenn sie mit anerkannten gutachterlichen Verfahren dokumentiert sind.
Warum genaue Werte wichtig sind
Schon die Abgrenzung zwischen einem sehbedingten GdB von 60, 70 oder 80 kann für Merkzeichen bedeutsam sein. Deshalb sollten Befundberichte ein- und beidäugige bestkorrigierte Sehschärfe, Untersuchungsmethode und relevante weitere Sehfunktionsstörungen nachvollziehbar dokumentieren.