Schwerbehindertenrecht

GdB und Merkzeichen bei Achromatopsie.

Es gibt keinen festen „Achromatopsie-GdB“. Die objektiv ermittelte Sehfunktion ist entscheidend. Die amtlichen Regeln ermöglichen jedoch eine nachvollziehbare Orientierung.

Sozialrechtliche OrientierungRedaktionell quellengeprüft; externe Fachprüfung noch offen
Zuletzt geprüft20.08.2026

Was der GdB beschreibt

Der Grad der Behinderung wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt und soll die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen auf die Teilhabe abbilden. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch im Sinne des SGB IX als schwerbehindert.

Beim Sehorgan zählt besonders die Sehschärfe

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze verweisen für die augenärztliche Bewertung auf standardisierte Untersuchungen und die Tabelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. Maßgeblich ist die bestkorrigierte Sehschärfe; bei unterschiedlichen ein- und beidäugigen Ergebnissen wird die beidäugige Sehschärfe als Wert des besseren Auges angesetzt.

Orientierungswerte bei symmetrischer Sehschärfe

Sehschärfe rechtsSehschärfe linksWert nach DOG-Tabelle
0,250,2540
0,200,2050
0,160,1660
0,100,1070
0,080,0880
0,050,05100
0,020,02100

Keine Achromatopsie-Pauschaltabelle: Diese Werte gelten für die jeweilige Sehschärfenkombination. Bei unterschiedlichen Werten beider Augen muss die vollständige amtliche Tabelle verwendet werden. Andere Sehfunktionsstörungen sind nur nach den dafür geltenden Regeln zu berücksichtigen.

Merkzeichen G

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze nehmen bei Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 Orientierungsstörungen an, die die Voraussetzungen des Merkzeichens G erfüllen. Bei einem sehbedingten GdB von 50 oder 60 reicht die Sehbehinderung allein grundsätzlich nicht; dort werden erhebliche zusätzliche Störungen der Ausgleichsfunktion verlangt.

Merkzeichen B

B kommt in Betracht, wenn bei einem schwerbehinderten Menschen G, Gl oder H vorliegt und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig fremde Hilfe erforderlich ist – etwa beim Ein- und Aussteigen oder zum Ausgleich von Orientierungsstörungen. B folgt nicht automatisch aus der Diagnose.

Merkzeichen H bei Kindern und Jugendlichen

Für sehbehinderte Kinder und Jugendliche ist eine spezielle Regel besonders wichtig: Wenn die Einschränkungen des Sehvermögens für sich allein einen GdS von mindestens 80 bedingen, ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Hilflosigkeit anzunehmen. Das ist die Grundlage für H.

Merkzeichen Bl

Als blind gilt nach der VersMedV unter anderem, wessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch beidäugig mehr als 0,02 beträgt, oder wenn andere Störungen des Sehvermögens diesem Schweregrad gleichzustellen sind. Eine Achromatopsiediagnose allein erfüllt diese Voraussetzung nicht automatisch.

Hochgradige Sehbehinderung

Hochgradige Sehbehinderung liegt nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen insbesondere vor, wenn die Sehschärfe auf keinem Auge und auch beidäugig mehr als 0,05 beträgt oder eine gleich schwere andere Sehfunktionsstörung besteht; dies entspricht einem sehbedingten GdS von 100, ohne bereits Blindheit zu sein.

Photophobie ist real – aber nicht einfach ein fester Zusatz-GdB

Die starke Lichtempfindlichkeit prägt den Alltag vieler Achromaten. Sie lässt sich jedoch nicht pauschal als feste Zahl zur Sehschärfentabelle addieren. Für eine gutachterliche Berücksichtigung sind nachvollziehbare Befunde und anerkannte Bewertungsverfahren erforderlich.

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